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Dienstwagenbesteuerung

Jetzt Steuervorteil sichern.

Seit 2019 lohnt es sich für Sie noch mehr, mit einem elektrifizierten Volvo Dienstwagen nachhaltig unterwegs zu sein: Denn die Bundesregierung senkt den zu versteuernden Anteil für die Privatnutzung.


Weniger Emissionen. Weniger Steuern.

Fahrer von Dienstwagen, die auch privat genutzt werden, müssen monatlich 1% des Fahrzeug-Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Profitieren Sie von der 0,25 % Dienstwagenbesteuerung für die Volvo Recharge Pure Electric Modelle1 oder sichern Sie sich die 0,5 % Dienstwagenbesteuerung für Volvo Recharge Plug in-Hybrid-Modelle2. Diese Senkung bietet Ihnen auch dann einen Vorteil, wenn Sie Ihr Geschäftsfahrzeug individuell nach Fahrtenbuch versteuern.

1 Auch nach dem 01.01.2022 gültig je nach Ausstattung für viele Versionen des Volvo XC40 Recharge oder Volvo XC40 Recharge Twin Plus mit einem Bruttolistenpreis von unter 60.000 €.

2 Auch nach dem 01.01.2022 gültig für alle Volvo Recharge Plug in-Hybrid-Modelle mit min. 60 km elektrischer Reichweite oder max. 50 g CO2/km.

Hier finden Sie die Voraussetzungen, von denen nur eine erfüllt werden muss, im Überblick:
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CO2-Emission

Die CO2-Emission darf maximal 50 g / km betragen.

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Reichweite

Die Reichweite muss im rein elektrischen Fahrbetrieb mindestens 40 Kilometer umfassen.

Entdecken Sie unsere elektrifizierten Fahrzeuge und profitieren Sie von der Steuervergünstigung.

Dienstwagenbesteuerung - wie funktioniert das?

Wird ein Dienstwagen auch privat und/oder für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt, ist diese private Nutzung als sog. geldwerter Vorteil zu versteuern (Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer sowie Sozialversicherung). Ist eine Privatnutzung ausgeschlossen, entfällt auch die Besteuerung des geldwerten Vorteils.

Zur Ermittlung des geldwerten Vorteils stehen zwei Methoden zur Verfügung. Die gewählte Variante muss für das gesamte Jahr beibehalten werden, ein Wechsel zwischen den Methoden ist nicht möglich.

1. 1%-Regelung: Als geldwerter Vorteil für die Privatnutzung wird 1% des Bruttolistenpreises pauschal pro Monat angesetzt, die tatsächlich angefallenen Kosten, Rabatte etc. bleiben außer Betracht. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind zusätzlich 0,03% des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer und Monat anzusetzen. Maßgebend ist jeweils der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung zzgl. Kosten für Sonderausstattung und einschließlich Umsatzsteuer.

2. Fahrtenbuch: Die privat gefahrenen Kilometer werden mittels eines Fahrtenbuchs ermittelt, der Besteuerung unterliegen dann die hierfür angefallenen tatsächlichen Kosten.

Achtung: Das Führen eines Fahrtenbuchs ist aufwändig, es bildet aber die tatsächlichen Kosten ab. Ein Fahrtenbuch kann auch elektronisch geführt werden.

Zuzahlungen eines Arbeitnehmers für die private Nutzung mindern die steuerliche Bemessungsgrundlage.

Ja, gibt es! Profitieren Sie von der 0,25 % Dienstwagenbesteuerung für die Volvo Recharge Pure Electric Modelle1 oder sichern Sie sich die 0,5 % Dienstwagenbesteuerung für Volvo Recharge Plug in-Hybrid-Modelle2. Voraussetzungen3 dafür sind:

 

   ●  Die CO2-Emissionen des Elektro-Dienstwagens darf maximal 50 g/km betragen.
   ● Die Reichweite des Elektro-Dienstwagens muss im rein elektrischen Fahrbetrieb mindestens 40 Kilometer umfassen.

 1Auch nach dem 01.01.2022 gültig je nach Ausstattung für viele Versionen des Volvo XC40 Recharge oder Volvo XC40 Recharge Twin Plus mit einem Bruttolistenpreis von unter 60.000 €.
2Auch nach dem 01.01.2022 gültig für alle Volvo Recharge Plug in-Hybrid-Modelle mit min. 60 km elektrischer Reichweite oder max. 50 g CO2/km.
3Nur eine der beiden Voraussetzungen muss eingehalten werden.

Die Gestellung eines Dienstwagens ist für viele Arbeitnehmer ein attraktiver Gehaltsbestandteil. Der Arbeitgeber übernimmt sämtliche für das Fahrzeug anfallenden Kosten einschließlich Abschreibung, Inspektionen, Kraftstoff etc. für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann diese Kosten steuerlich absetzen und erhält darüber hinaus noch die Umsatzsteuer aus der Anschaffung des Fahrzeugs zurück. Der Arbeitnehmer muss weder Anschaffungskosten noch laufende Kosten des Fahrzeugs tragen, sondern nur den geldwerten Vorteil der Besteuerung unterwerfen. Der Vorteil des Arbeitnehmers hängt stark von den individuellen Gegebenheiten wie Höhe des Steuersatzes, Umfang der Privatnutzung und Entfernung zwischen Wohnung und Betrieb ab. Die Wahl der Besteuerungsmethode ist individuell auf diese Merkmale abzustimmen. Besondere Vorteile ergeben sich aufgrund der Neuregelung für die Besteuerung von Elektrofahrzeugen. Insgesamt bietet ein Dienstwagen vielfach interessante Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

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