Zur Ermittlung des geldwerten Vorteils stehen zwei Methoden zur Verfügung. Die gewählte Variante muss für das gesamte Jahr beibehalten werden, ein Wechsel zwischen den Methoden ist nicht möglich.
1. 1%-Regelung: Als geldwerter Vorteil für die Privatnutzung wird 1% des Bruttolistenpreises pauschal pro Monat angesetzt, die tatsächlich angefallenen Kosten, Rabatte etc. bleiben außer Betracht. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind zusätzlich 0,03% des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer und Monat anzusetzen. Maßgebend ist jeweils der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung zzgl. Kosten für Sonderausstattung und einschließlich Umsatzsteuer.
2. Fahrtenbuch: Die privat gefahrenen Kilometer werden mittels eines Fahrtenbuchs ermittelt, der Besteuerung unterliegen dann die hierfür angefallenen tatsächlichen Kosten.
Achtung: Das Führen eines Fahrtenbuchs ist aufwändig, es bildet aber die tatsächlichen Kosten ab. Ein Fahrtenbuch kann auch elektronisch geführt werden.
Zuzahlungen eines Arbeitnehmers für die private Nutzung mindern die steuerliche Bemessungsgrundlage.